Ihre Wahlmöglichkeiten
Für die letzte Ruhestätte.
Vor der Entscheidung für einen Beisetzungsort sollten Sie zunächst beachten: Eine Erdbestattung im Sarg muss auf einem Friedhof stattfinden. Bei einer Feuerbestattung sollte der Verstorbene zu Lebzeiten einen entsprechenden Wunsch geäußert haben. Bei der Seebestattung und der anonymen Bestattung muss dieser Wunsch schriftlich dokumentiert sein. Hat der Verstorbene keine Vorsorge getroffen oder klare Wünsche geäußert, stellen Sie sich folgende Fragen: Wer wird das Grab als Erinnerungsort besuchen? Wie lange soll es erhalten bleiben? Wer kann es pflegen?
Bei der klassischen Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg auf einem Friedhof – in der Regel am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in unserer Region 30 Jahre. Sie können zwischen verschiedenen Grabarten wählen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Wahl- und Parkgrabstätte können schon zu Lebzeiten ausgesucht werden. Sie bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und die Ruhezeit kann verlängert werden.
Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugewiesen. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Pflegefreie Grabstätten, zu denen auch Urnengemeinschaftsgräber zählen, werden entsprechend dem Bestattungstag belegt und sind nicht verlängerbar. Der Name des Verstorbenen sowie der Grabschmuck können auf einem zentralen Gedenkstein eingraviert werden, oder mit Einzelgedenkstein in Form einer kleinen Natursteinplatte.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst in einem Holzsarg kremiert und dann in einer Urne beigesetzt. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder danach an der Urne stattfinden.
Für die Urnenbeisetzung stehen Ihnen dieselben Grabarten zur Verfügung wie bei der klassischen Erdbestattung. War der Verstorbene ein besonders naturverbundener Mensch, haben Sie bei einer Feuerbestattung die Möglichkeit, dies auch mit einem entsprechenden Beisetzungsort außerhalb eines klassischen Friedhofs zu würdigen. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.
Baumbestattungen werden in sogenannten Friedwäldern oder Ruheforsten, aber auch auf einigen Friedhöfen angeboten. Gerne informieren wir Sie über die Modalitäten, die verschiedenen Garbarten und Ruhezeiten.
Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein in speziell ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee oder in einem der Weltmeere beigesetzt. Die Angehörigen können an der Zeremonie teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Flussbestattungen sind bei unseren Nachbarn in den Niederlanden, zum Beispiel auf der Maas, möglich. Der Ablauf ähnelt dem der Seebestattung. Die Angehörigen können die Urne zum Beisetzungsort begleiten. Auch eine Trauerfeier kann auf dem Schiff abgehalten werden.
Weitere alternative Bestattungsarten wie Bergbach-, Almwiesen- oder Felsenbestattungen können im benachbarten Ausland durchgeführt werden. Hierzu und zu weiteren Beisetzungsmöglichkeiten wie der Ballon- oder Diamantbestattung beraten wir Sie auf Wunsch ebenfalls gern.
Sie machen sich bereits Gedanken über den eigenen Abschied?
Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen zu Trauerfeier und Beisetzung im Rahmen einer unverbindlichen, kostenfreien Vorsorgeberatung.