Ihre Wahlmöglichkeiten

Für die letzte Ruhestätte.

Vor der Entscheidung für einen Beisetzungs­ort sollten Sie zunächst beachten: Eine Erd­bestattung im Sarg muss auf einem Friedhof stattfinden. Bei einer Feuer­bestattung sollte der Verstorbene zu Lebzeiten einen entsprechenden Wunsch geäußert haben. Bei der See­bestattung und der anonymen Bestattung muss dieser Wunsch schrift­lich dokumentiert sein. Hat der Verstorbene keine Vorsorge getroffen oder klare Wünsche geäußert, stellen Sie sich folgende Fragen: Wer wird das Grab als Erinnerungs­ort besuchen? Wie lange soll es erhalten bleiben? Wer kann es pflegen?

Bei der klassischen Erd­bestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg auf einem Friedhof – in der Regel am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppel­gräbern beträgt in unserer Region 30 Jahre. Sie können zwischen verschiedenen Grabarten wählen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Wahl- und Parkgrab­stätte können schon zu Leb­zeiten ausgesucht werden. Sie bieten vielfältige Gestaltungs­möglichkeiten und die Ruhezeit kann verlängert werden.

Reihengräber werden von der Friedhofs­verwaltung der Reihe nach zugewiesen. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Pflegefreie Grab­stätten, zu denen auch Urnen­gemein­schafts­gräber zählen, werden entsprechend dem Bestattungs­tag belegt und sind nicht verlängerbar. Der Name des Verstorbenen sowie der Grab­schmuck können auf einem zentralen Gedenk­stein eingraviert werden, oder mit Einzel­gedenk­stein in Form einer kleinen Natur­stein­platte.

Bei der Feuer­bestattung wird der Verstorbene zunächst in einem Holz­sarg kremiert und dann in einer Urne beigesetzt. Die Trauer­feier kann vor der Einäscherung am Sarg oder danach an der Urne stattfinden.

Für die Urnen­beisetzung stehen Ihnen dieselben Grab­arten zur Verfügung wie bei der klassischen Erd­bestattung. War der Verstorbene ein besonders natur­verbundener Mensch, haben Sie bei einer Feuer­bestattung die Möglichkeit, dies auch mit einem entsprechenden Beisetzungs­ort außerhalb eines klassischen Friedhofs zu würdigen. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Baumbestattungen werden in sogenannten Fried­wäldern oder Ruhe­forsten, aber auch auf einigen Fried­höfen angeboten. Gerne informieren wir Sie über die Modalitäten, die verschiedenen Garb­arten und Ruhezeiten.

Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasser­löslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salz­stein in speziell ausge­wiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee oder in einem der Weltmeere beigesetzt. Die Ange­hörigen können an der Zeremonie teil­nehmen und erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Flussbestattungen sind bei unseren Nachbarn in den Nieder­landen, zum Beispiel auf der Maas, möglich. Der Ablauf ähnelt dem der See­bestattung. Die Ange­hörigen können die Urne zum Beisetzungs­ort begleiten. Auch eine Trauer­feier kann auf dem Schiff abge­halten werden.

Weitere alternative Bestattungs­arten wie Bergbach-, Almwiesen- oder Felsen­bestattungen können im benach­barten Ausland durch­geführt werden. Hierzu und zu weiteren Beisetzungsmöglichkeiten wie der Ballon- oder Diamantbestattung beraten wir Sie auf Wunsch ebenfalls gern.

Sie machen sich bereits Gedanken über den eigenen Abschied?

Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen zu Trauerfeier und Beisetzung im Rahmen einer unverbindlichen, kostenfreien Vorsorgeberatung.

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