Ihre Wahlmöglichkeiten

Für die letzte Ruhestätte.

Vor der Entscheidung für einen Beisetzungs­ort sollten Sie zunächst beachten: Eine Erd­bestattung im Sarg muss auf einem Friedhof stattfinden. Bei einer Feuer­bestattung sollte der Verstorbene zu Lebzeiten einen entsprechenden Wunsch geäußert haben. Bei der See­bestattung und der anonymen Bestattung muss dieser Wunsch schrift­lich dokumentiert sein. Hat der Verstorbene keine Vorsorge getroffen oder klare Wünsche geäußert, stellen Sie sich folgende Fragen: Wer wird das Grab als Erinnerungs­ort besuchen? Wie lange soll es erhalten bleiben? Wer kann es pflegen?

Bei der klassischen Erd­bestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg auf einem Friedhof – in der Regel am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppel­gräbern beträgt in unserer Region 30 Jahre. Sie können zwischen verschiedenen Grabarten wählen, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Wahl- und Parkgrab­stätte können schon zu Leb­zeiten ausgesucht werden. Sie bieten vielfältige Gestaltungs­möglichkeiten und die Ruhezeit kann verlängert werden.

Reihengräber werden von der Friedhofs­verwaltung der Reihe nach zugewiesen. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Pflegefreie Grab­stätten, zu denen auch Urnen­gemein­schafts­gräber zählen, werden entsprechend dem Bestattungs­tag belegt und sind nicht verlängerbar. Der Name des Verstorbenen sowie der Grab­schmuck können auf einem zentralen Gedenk­stein eingraviert werden, oder mit Einzel­gedenk­stein in Form einer kleinen Natur­stein­platte.

Bei der Feuer­bestattung wird der Verstorbene zunächst in einem Holz­sarg kremiert und dann in einer Urne beigesetzt. Die Trauer­feier kann vor der Einäscherung am Sarg oder danach an der Urne stattfinden.

Für die Urnen­beisetzung stehen Ihnen dieselben Grab­arten zur Verfügung wie bei der klassischen Erd­bestattung. War der Verstorbene ein besonders natur­verbundener Mensch, haben Sie bei einer Feuer­bestattung die Möglichkeit, dies auch mit einem entsprechenden Beisetzungs­ort außerhalb eines klassischen Friedhofs zu würdigen. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Baumbestattungen werden in sogenannten Fried­wäldern oder Ruhe­forsten, aber auch auf einigen Fried­höfen angeboten. Gerne informieren wir Sie über die Modalitäten, die verschiedenen Garb­arten und Ruhezeiten.

Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasser­löslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salz­stein in speziell ausge­wiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee oder in einem der Weltmeere beigesetzt. Die Ange­hörigen können an der Zeremonie teil­nehmen und erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

Flussbestattungen sind bei unseren Nachbarn in den Nieder­landen, zum Beispiel auf der Maas, möglich. Der Ablauf ähnelt dem der See­bestattung. Die Ange­hörigen können die Urne zum Beisetzungs­ort begleiten. Auch eine Trauer­feier kann auf dem Schiff abge­halten werden.

Weitere alternative Bestattungs­arten wie Bergbach-, Almwiesen- oder Felsen­bestattungen können im benach­barten Ausland durch­geführt werden. Hierzu und zu weiteren Beisetzungsmöglichkeiten wie der Ballon- oder Diamantbestattung beraten wir Sie auf Wunsch ebenfalls gern.

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